Einigungsämter

Einigungsämter

Einigungsämter (Einungsämter), Schiedsgerichte zur Verhütung oder Beendigung von Arbeitseinstellungen, bestehend gewöhnlich aus Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, zuerst entstanden in England, durch Gesetz vom 29. Juli 1890 auch in Deutschland staatlich organisiert, und zwar fungieren hier die Gewerbegerichte (s.d.) als E.


http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.

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  • Einigungsämter [1] — Einigungsämter (Schiedskammern, Einigungskammern, auch wohl Arbeitskammern, Boards of conciliation and arbitration), besondere Händige Organe zur Schlichtung von sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden Interessenstreitigkeiten zwischen… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Einigungsämter — (Schieds und Einigungskammern, Arbeiterschiedsgerichte, Boards of conciliation and arbitration, of labour) sind freiwillig gewählte, aus Arbeitgebern und Arbeitern zusammengesetzte Schiedsgerichte zur Schlichtung von Streitigkeiten über den… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Einigungsämter [2] — Einigungsämter. In Deutschland sind nach näherer Maßgabe einer Verordnung vom 23. Dezember 1918, Reichsgesetzblatt S. 1456, aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichmäßig zusammengesetzte Schlichtungsausschüsse zum Zwecke der Schlichtung von… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Einigungsämter — Einigungsämter,   in Österreich Behörden zur Entscheidung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten in Bezug auf Betriebsverfassung und Kündigungsschutz. Mit Wirkung vom 1. 1. 1987 erfolgte eine Kompetenzverschiebung zum Arbeits und Sozialgericht …   Universal-Lexikon

  • Gewerbegerichte — sind besondere gesetzlich organisierte Gerichte zur Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten zwischen gewerblichen Arbeitgebern und ihren Arbeitern aus dem abgeschlossenen Arbeitsvertrag über die daraus erwachsenen Forderungen und Verbindlichkeiten …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gewerbegerichte — Gewerbegerichte, besondere gesetzliche Gerichte zur Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten, die sich zwischen gewerblichen Arbeitgebern und Arbeitern aus dem abgeschlossenen Arbeitsvertrag ergeben [1]. Streitigkeiten dieser Art eignen sich weniger …   Lexikon der gesamten Technik

  • Arbeiterfrage — Arbeiterfrage. Die A., die sogen. soziale Frage, hat zu ihrem Gegenstande die Lage der von Unternehmern namentlich in den großen Unternehmungen beschäftigten Lohnarbeiter in ökonomischer, moralischer, sozialer und politischer Hinsicht. Da der… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Arbeiterschutz [1] — Arbeiterschutz, der besondere gesetzliche Schutz der in Unternehmungen beschäftigten Arbeiter, insbesondere der gewerblichen Lohnarbeiter, gegen die Gefahren und Nachteile, die für sie aus dem freien Arbeitsvertrag oder sonst aus ihrem… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Брентано Людвиг-Иосиф — (обыкновенно наз. Lujo Brentano) брат предыдущего, политико эконом, род. 18 дек. 1844 г. в Ашафенбурге, гимназию посещал в Аугсбурге и Ашафенбурге и в 1861 г. отправился в Дублин, где в течение года слушал лекции при Университете; затем посвятил… …   Энциклопедический словарь Ф.А. Брокгауза и И.А. Ефрона

  • Суды промышленные — так называются учреждения для решения споров, возникающих между промышленниками и их рабочими или учениками. Рассмотрение таких споров в общих С., обычным порядком, представляет иногда большие неудобства, особенно в местностях с сильно развитою… …   Энциклопедический словарь Ф.А. Брокгауза и И.А. Ефрона

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